Die einen stehen stundenlang im Laden und studieren sie. Die anderen finden sie einfach nur unverständlich und schauen nie drauf. Die Rede ist von der INCI-Liste. Doch was genau ist das eigentlich? Und wer legt fest, was da drin steht und in welcher Form?
Wofür steht INCI?
Die Abkürzung INCI steht für die Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (auf Englisch: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients). Dies ist eine internationale Richtlinie für die korrekte Angabe von Inhaltsstoffen in Kosmetika.
In der EU ist das INCI-System seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben. Mit einer Richtlinie, die danach in nationales Recht umgesetzt wurde, wurde die Grundlage für eine einheitliche Auflistung der Inhaltsstoffe geschaffen.
In Deutschland dürfen seit Juli 1998 nur noch Kosmetika in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Bestandteile gemäß INCI auf der Verpackung oder dem Behältnis angegeben sind. Sollte dies aufgrund der Packungsgröße nicht möglich sein, müssen die Angaben auf eine Packungsbeilage erfolgen.
Vorgaben nach INCI
Vorgeschrieben ist nach INCI, dass die Inhaltsstoffe nach ihrem Anteil am Gesamtgewicht in abnehmender Reihenfolge aufgeführt werden müssen. Das bedeutet also, dass am Anfang immer der Inhaltsstoff mit dem größten Anteil am Produkt steht. Dies hilft dem Konsumenten, zumindest grob einschätzen zu können, ob von einem Wirkstoff eher viel oder wenig in einem Produkt enthalten ist.
Bei Stoffen, die weniger als ein Prozent des Gewichts ausmachen, besteht keine Verpflichtung, sie in der vorgenannten Reihenfolge in der INCI-Liste aufzuführen. Sie dürfen in beliebiger Reihenfolge am Ende der Liste benannt werden.
Werden in einem Produkt Farbstoffe verwendet, werden diese immer am Ende der INCI-Liste benannt. Dabei muss keine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden. Angegeben werden diese Farbstoffe mit ihrer CI-Nummer (CI = Colour-Index). Gibt es ein Produkt in verschiedenen Farbvarianten, können die Farbstoffe in eckigen Klammer und mit +/- angegeben werden. Dies bedeutet, dass je nach Nuance der Farbstoff enthalten sein kann oder auch nicht.
Duftstoffe müssen grundsätzlich nicht einzeln aufgeführt werden, es reicht die Angabe „Parfum“. Der Grund dafür besteht darin, dass ein Duftstoff aus bis zu 100 Einzelkomponenten bestehen kann. Eine Ausnahme besteht nur für 26 explizit benannte Duftstoffe, die im Verdacht stehen, Allergien auszulösen.
Die INCI Datenbank
In der INCI-Datenbank finden sich alle Inhaltsstoffe, die in Kosmetika verwendet werden dürfen. Aufgrund der Fülle an kosmetischen Produkten, die auf dem Markt sind, ergibt sich, dass mehrere tausend Einträge in dieser Datenbank vorhanden sind.
Um die Bezeichnungen von Inhaltsstoffen über Ländergrenzen hinweg verständlich zu machen, haben die Gesetzgeber sich auf englische Bezeichnungen geeinigt. Davon ausgenommen sind Pflanzennamen, die in Lateinisch aufgeführt werden, Das Gleiche gilt für Stoffe des täglichen Gebrauchs, also z.B. Aqua für Wasser.
Wer neugierig ist, welche Stoffe in der INCI-Datenbank aufgeführt werden, findet hier ein PDF in Deutsch oder Englisch zum Runterladen.
Kritik an der INCI-Liste
Obwohl die einheitliche Bezeichnung von Inhaltsstoffen eine große Errungenschaft ist (denn so werden auch bei Produkten aus dem Ausland die gleichen Begrifflichkeiten verwendet), ist sie doch für viele Konsumenten unverständlich. Die führt dazu, dass viele gar nicht auf die INCI-Liste schauen und somit auch nicht wissen, was in ihrem Kosmetikprodukt enthalten ist. Hier kann es hilfreich sein, wenn die Inhaltsstoffe auch in Deutsch (bzw. der jeweiligen Landessprache) angegeben werden.
Doch auch dies ist nur begrenzt hilfreich, da auch die deutsche Bezeichnung vieler chemischer Inhaltsstoffe nicht zwangsläufig verständlicher ist. Wer genauer wissen möchte, was sich hinter einer Bezeichnung verbirgt, kann den INCI-Service von Haut.de nutzen. Hier bekommt man eine sehr neutrale und komplett wertungsfreie Erläuterung, d.h. es wird nicht darauf eingegangen, ob ein Inhaltsstoff ggf. bedenklich sein kann.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es teilweise unterschiedliche Bezeichnungen und Varianten von Inhaltsstoffen in Kosmetik gibt. So werden bspw. Duftstoffe und Duftstoffmischungen unter dem Sammelbegriff „Parfüm“ zusammengefasst. Der Verbraucher weiß in diesem Fall nicht, ob es sich um natürliche oder synthetische Duftstoffe handelt und welche genau sich dahinter verbergen. So können in einem Produkt z.B. auch nitro- und polyzyklische Moschusverbindungen enthalten sein, die als allergieauslösend gelten. Für Allergiker ist dies eine große Gefahr, auch wenn wahrscheinlich die Liste der einzeln deklarationspflichtigen Duftstoffe erheblich ausgeweitet werden soll.
Stiftung Warentest hat des Weiteren festgestellt, dass die INCI-Listen bei den von ihnen getesteten Kosmetikprodukten zwar inhaltlich in Ordnung waren, aber die Forderung nach „unverwischbar, deutlich sichtbar und leicht lesbar“ laut Kosmetikverordnung bei weitem nicht immer eingehalten wurde. Insbesondere die Lesbarkeit ist häufiger nicht gegeben.
Weitere Informationen
Weitergehende Informationen zur INCI-Liste findet ihr hier: