Auch wenn es bei zertifizierter Naturkosmetik (NATRUE oder BDIH) bereits strenge Richtlinien dahingehend gibt, dass bspw. der Einsatz von Rohstoffen aus toten Wirbeltieren und Tierversuche verboten sind, ist Naturkosmetik nicht zwingend vegan. So sind beispielsweise aus wirbellosen Tieren hergestellte Inhaltsstoffe wie der Farbstoff Karmin aus Insekten oder Collagen aus Quallen durchaus erlaubt.
Wer Wert auf vegane Kosmetiklegt, muss also zusätzlich auf andere Siegel achten. Erfahrt hier, welche das sind:
Das V-Label
Das V-Label ist eine international anerkannte und seit 1996 geschützte Marke zur Kennzeichnung vegetarischer und veganer Produkte. Inhaberin dieses Labels ist die European Vegetarian Union (EVU).
Während das V-Label bis vor einiger Zeit nur für Lebensmittel eingesetzt wurde, ist sein Einsatz mittlerweile auch auf Kosmetik- und Körperpflegeprodukte erweitert worden.
Der Grund dafür war das wachsende Bewusstsein und Interesse der Verbraucher an rein pflanzlichen Produkten zur Schönheitspflege. Da man aber anhand der Inhaltsstofflisten auf Kosmetik- und Körperpflegeprodukten nicht zwangsläufig erkennen kann, ob ein Produkt vegan ist, sollte eine klare Kennzeichnung Transparenz schaffen. Dafür wurde vom V-Label die Definitionsempfehlung der 12. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 22. April 2016 auf Non-Food-Produkte wie Kosmetik- und Körperpflegeprodukte erweitert.
Das V-Label prüft allerdings nicht nur die reine Rezeptur, sondern achtet auch auf Hilfsstoffe und Herstellungspraxis. Dies beinhaltet, dass keine gentechnisch veränderten Inhaltsstoffe eingesetzt werden dürfen und dass Spureneinträge möglichst vermindert werden sollen. Außerdem sind Produkte mit V-Label grundsätzlich tierversuchsfrei.
Zu beachten ist, dass es das V-Label auch für vegetarische Produkte gibt. Nur das V-Label in der Kategorie „vegan“ ist komplett frei von tierischen Erzeugnissen, wie z.B. auch Eiern, Honig, Milcherzeugnissen oder Lanolin.
Die Einhaltung der Kriterien wird durch regelmäßige Audits und Laboranalysen überprüft.
Weitere Informationen zum V-Label findet man hier.
Die Veganblume
Die Vegan-Blume wird von der Vegan Society England vergeben und wurde bereits 1990 eingeführt.
Um dieses Siegel zu erhalten, müssen alle Inhalts- und Hilfsstoffe rein pflanzlichen Ursprungs sein. So dürfen beispielsweise Getränke nicht mit Gelatine geklärt werden, auch wenn diese im Endprodukt nicht mehr enthalten ist.
Selbstverständlich verbietet die Vegan Society auch Tierversuche und Unternehmen, die dieses Label für ihre Produkte erhalten, dürfen weder selbst Tierversuche durchführen noch Dritte damit beauftragen. Auch für die verwendeten Rohstoffe dürfen keine Tierversuche durchgeführt werden. Sofern alle Oberflächen und Maschinen gründlich gereinigt werden, darf der Hersteller aber auch Produkte herstellen, die nicht vegan sind.
Im Gegensatz zum V-Label dürfen Produkte mit Veganblume auch gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe haben, solange es sich nicht um tierische Stoffe handelt. Allerdings muss auf dem Produkt darauf hingewiesen werden.
Für Unternehmen aus dem deutschen Sprachraum ist die Vegane Gesellschaft Österreich Ansprechpartnerin für die Vergabe der Veganblume.
Das Vegan-Label
Noch etwas strenger als die zwei vorgehenden Siegel ist das Vegan-Label. Dieses wird von der Veganen Gesellschaft Deutschland e.V. herausgegeben.
Bei diesem Label wird für die Einstufung „vegan plus“ neben den Kriterien, dass das Produkt frei von tierischen Inhaltsstoffen sein muss und bei der Herstellung keine Hilfsstoffe eingesetzt werden, die auf tierischen Bestandteilen beruhen, außerdem noch verlangt, dass auch die Verpackungen frei von tierischen Inhalts- und Hilfsstoffen sein müssen. Zusätzlich darf die Herstellung, die Verarbeitung und die Verpackung nur in Räumen stattfinden, in denen ausschließlich vegane Lebensmittel produziert werden.
Tierversuche und Gentechnik sind auch bei diesem Label grundsätzlich verboten.
Weitere Informationen zum Vegan-Label findet man hier.
Vegansiegel von Unternehmen
Einige Unternehmen drucken eigene vegan-Label auf ihre Produkte. So hat beispielsweise dm zwischenzeitlich ein eigenes Label (Informationen dazu findet ihr hier).
Während dm auf der Homepage noch relativ klar formuliert, welche Richtlinien für das dm-Marken Vegan-Siegel gelten, findet man bei anderen Herstellern gar nichts dazu.
Das Hauptproblem allerdings ist, dass die Bezeichnung „vegan“ nicht gesetzlich geschützt ist. Außerdem fehlen bei eigenen Labeln unabhängige Kontrollstellen, die sicherstellen, dass das Produkt wirklich vegan ist.
Letztlich hilft hier dann nur noch, die Inhaltsstoffe genau zu studieren und ggf. bei den Unternehmen nachzuhaken, wieso sie keine anderen Label verwenden.
Kritik an den Vegan-Siegeln
Die verschiedenen Vegan-Siegel geben nur Aufschluss darüber, dass in einem Produkte keine tierischen Inhaltsstoffe verwendet wurden und dass keine Tierversuche für dieses Produkt durchgeführt werden.
Leider bedeuten sie aber nicht, dass die Inhaltsstoffe unbedenklich sind. So hat Öko-Test vegane Produkte getestet, von denen einige absolut durchgefallen sind.
So können als vegan ausgelobte Produkte durchaus auch umweltschädliches Mikroplastik enthalten. Außerdem wurden in einigen veganen Produkten halogenorganische Verbindungen, PEGs, Formaldehydabspalter und viele weitere bedenkliche Inhaltsstoffe gefunden. Wer sicher gehen will, nicht nur ein veganes Kosmetikprodukt zu kaufen, sondern auch unbedenkliche Inhaltsstoffe, sollte zusätzlich auf Label wie NATRUE oder BDIH achten.